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   OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21   

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https://dejure.org/2021,45697
OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21 (https://dejure.org/2021,45697)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.11.2021 - 1 B 180/21 (https://dejure.org/2021,45697)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. November 2021 - 1 B 180/21 (https://dejure.org/2021,45697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 13 Abs 1 BtMG, § 3 Abs 1 BtMG, § 11 Abs 1 FeV 2010, § 20 Abs 1 FeV 2010, § 2 StVG
    Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung; Kraftfahreignung bei Cannabismedikation

  • verkehrslexikon.de

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und Klärung von Eignungszweifeln bei ärztlich verordneter Cannabismedikation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ADHS; Arzneimittelprivileg; ärztliche Untersuchung; Cannabis; Eignung; Fahrerlaubnis; Glaubhaftmachung; Kraftfahreignung; Medizinalcannabis; MPU; Neuerteilung; Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung; Kraftfahreignung bei Cannabismedikation; ...

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug aufgrund Fahrens unter Cannabiseinfluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 16.01.2020 - 11 CS 19.1535

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsum von Cannabis

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    Dass diese Voraussetzungen fallbezogen gegeben sind - wofür die Antragstellerin die materielle Beweislast trägt [vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 -, juris Rn. 22] -, ist auch in Ansehung der Beschwerdebegründung nicht glaubhaft gemacht.

    Andererseits findet sich eine (aktuelle) ärztliche Verschreibung, aus der sich das Vorliegen der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 BtMG ergibt, [vgl. hierzu etwa VGH München, Beschluss vom 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 -, juris Rn. 23] gerade nicht in den Akten.

  • OVG Saarland, 24.01.2020 - 1 B 347/19

    Fahrerlaubnisrecht: Kraftfahreignung bei behaupteter Cannabismedikation

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.1.2020 - 1 B 347/19 -, juris Rn. 7 und 14; VGH München, Beschluss vom 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 -, juris Rn. 19 unter Verweis auf die Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, Fassung August 2018; VGH Mannheim, Beschluss vom 8.7.2021 - 13 S 1800/21 -, juris Rn. 26] Erforderlich ist eine einzelfallbezogene Beurteilung der Fahreignung.

    [vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.1.2020 - 1 B 347/19 -, juris Rn. 14, dort zur fehlenden Eignung eines Cannabis-Rezepts zur Darlegung der Voraussetzungen des "Arzneimittelprivilegs"].

  • OVG Saarland, 12.02.2021 - 1 B 380/20

    Kraftfahreignung bei Cannabismedikation

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.2.2021 - 1 B 380/20 -, juris Rn. 12 unter Verweis auf Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation - Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien -, Aktualisierte Fassung August 2018, S. 7] Der Antragstellerin kann jedenfalls nicht darin gefolgt werden, etwaige Eignungszweifel dieser Art seien bereits durch das Attest des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie Dr. E. vom 24.5.2016 ausgeräumt.
  • OVG Saarland, 03.09.2018 - 1 B 221/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.9.2018 - 1 B 221/18 -, juris] Diese Erwägung verhilft der Beschwerde indes nicht zum Erfolg, da sich die Eignungszweifel nicht primär auf die Schlussfolgerungen im Gutachten vom 5.10.2016 stützen, sondern auf den unstreitig fortdauernden (täglichen) Cannabiskonsum und die Antragstellerin zugleich nicht glaubhaft gemacht hat, das "Arzneimittelprivileg" für sich in Anspruch nehmen zu können.
  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.1.2020 - 1 B 347/19 -, juris Rn. 7 und 14; VGH München, Beschluss vom 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 -, juris Rn. 19 unter Verweis auf die Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, Fassung August 2018; VGH Mannheim, Beschluss vom 8.7.2021 - 13 S 1800/21 -, juris Rn. 26] Erforderlich ist eine einzelfallbezogene Beurteilung der Fahreignung.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2021 - 13 S 1800/21

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.1.2020 - 1 B 347/19 -, juris Rn. 7 und 14; VGH München, Beschluss vom 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 -, juris Rn. 19 unter Verweis auf die Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, Fassung August 2018; VGH Mannheim, Beschluss vom 8.7.2021 - 13 S 1800/21 -, juris Rn. 26] Erforderlich ist eine einzelfallbezogene Beurteilung der Fahreignung.
  • VGH Bayern, 28.03.2019 - 11 CS 18.2127

    Verwertbarkeit gutachterlicher Erkenntnisse trotz fehlerhafter Anordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    [zum Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) ausdrücklich VGH München, Beschluss vom 28.3.2019 - 11 CS 18.2127 -, juris Rn. 19] Die Eignungszweifel kann die Antragstellerin auch nicht unter Verweis auf die in der Beschwerde ergänzend vorgelegten ärztlichen Dosierungsanleitungen und Apothekenabrechnungen zerstreuen, zumal die Unterlagen alleine Auskunft über die Dosierung, nicht aber über die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Grunderkrankung und die sichere Verkehrsteilnahme geben und daher nicht geeignet sind, die engen Voraussetzungen des "Arzneimittelprivilegs" darzulegen.
  • VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962

    Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholfahrt

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Antragstellerin nicht in einem die Vorwegnahme der Hauptsache tragenden Maß [vgl. hierzu im Einzelnen etwa VGH München, Beschluss vom 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 -, juris Rn. 11] glaubhaft gemacht hat, die für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs (§ 20 Abs. 1 FeV i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 4 StVG und § 11 Abs. 1 FeV) zu besitzen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 13 S 517/23

    Medizinal-Cannabis; Anwendung des Arzneimittelprivilegs; drogentypische

    Die Dauerbehandlung des Klägers mit Medizinal-Cannabis führt grundsätzlich nur dann nicht im Sinne von Nummer 9.6 der Anlage 4 der FeV zum Verlust der Fahreignung wegen regelmäßigen Konsums (Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV), wenn die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen und die Medikamenteneinnahme ärztlich überwacht wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit zu erwarten sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Beschlüsse des Senats vom 16.01.2023 - 13 S 330/22 - juris Rn. 6 [hierzu Thielmann/Dietrich, GuP 2023, 100] und vom 08.07.2021 - 13 S 1800/21 - juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2023 - 11 CS 23.78 - juris Rn. 15; OVG Saarland, Beschluss vom 08.11.2021 - 1 B 180/21 - juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 2 StVG Rn. 62a).

    Der Kläger, dem die Fahrerlaubnis mit bestandskräftigem Bescheid vom 08.12.2020 entzogen wurde und der nunmehr deren Neuerteilung begehrt, trägt die materielle Beweislast dafür, dass diese Voraussetzungen gegeben sind (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 08.11.2021 - 1 B 180/21 - juris Rn. 15; BayVGH, Beschluss vom 16.01.2020 - 11 CS 19.1535 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 11 CS 22.860

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV, wie sie hier geltend gemacht wird, nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O. S. 303), ferner, dass das Medizinal-Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 443; vgl. auch BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22; B.v. 31.3.2022 - 11 CS 22.158 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 8 f.; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 = juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 2 StVG Rn. 62a ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 13 S 330/22

    Fahreignung bei Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis

    In der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. etwa Beschlüsse des Senats vom 08.07.2021 - 13 S 1800/21 - juris Rn. 26 und vom 06.05.2022 - 13 S 348/22 - n. v.; ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.07.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 19; OVG Saarland, Beschluss vom 08.11.2021 - 1 B 180/21 - juris Rn. 14) ist anerkannt, dass eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis mit Blick auf die Ziffer 9.6.2 der Anlage 4 der FeV nur dann nicht zum Verlust der Fahreignung führt, wenn die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen und die Medikamenteneinnahme ärztlich überwacht wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit zu erwarten sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird.
  • VGH Bayern, 05.01.2024 - 11 CS 23.1818

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Medizinalcannabis, ärztliche

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303), das medizinische Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 440/443; BayVGH, B.v. 31.5.2023 - 11 ZB 23.152 - juris Rn. 16 m.w.N.; VGH BW, B.v. 16.1.2023 - 13 S 330/22 - NJW 2023, 861 Rn. 6; U.v. 27.9.2023 - 13 S 517/23 - juris Rn. 27 ff.; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 = juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 2 StVG Rn. 62a).
  • VGH Bayern, 02.05.2023 - 11 CS 23.78

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei ärztlich verordneter Einnahme von

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303), das medizinische Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 443; vgl. auch BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22; B.v. 22.8.2022 - 11 CS 22.1202 - BeckRS 2022, 22199 Rn. 25; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 16.1.2023 - 13 S 330/22 - NJW 2023, 861 Rn. 6; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 = juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 2 StVG Rn. 62a).
  • VGH Bayern, 03.07.2023 - 11 C 23.363

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums - Beschwerde gegen Ablehnung

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV, die zu einer regelmäßigen oder gelegentlichen Einnahme führt, nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies zudem voraus, dass die Cannabiseinnahme indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303), ferner, dass das Medizinalcannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/ Graw, a.a.O., S. 440/443; vgl. auch BayVGH, B.v. 31.3.2022 - 11 CS 22.158 - juris Rn. 12; B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 12; B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 Rn. 22; B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - Blutalkohol 56, 273 Rn. 23 ff.; VGH BW, B.v. 23.1.2023 - 13 S 330/22 - NJW 2023, 861 Rn. 6 m.w.N.; B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 8 f.; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 = juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 2 StVG Rn. 62a ff.).
  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 11 ZB 21.1964

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV, wie sie hier geltend gemacht wird, nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303), ferner, dass das Medizinal-Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 443; vgl. auch BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22; B.v. 31.3.2022 - 11 CS 22.158 - juris Rn. 12; B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - VRS 131, 207 = juris Rn. 8 f.; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 = juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 2 StVG Rn. 62a ff.).
  • VGH Bayern, 31.05.2023 - 11 ZB 23.152

    Auflagen zur Fahrerlaubnis (Cannabis-Medikation/jährliche Leistungstestung) -

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinal-Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. Graw/Brenner-Hartmann/Haffner/Musshoff in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Auflage 2018, S. 303 f.; Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, https://dgvm-verkehrsmedizin.de/fahreigungsbegutachtung-bei-canabismedikation/; abgedruckt in Blutalkohol 2018, 24 ff.; BayVGH, B.v. 1.7.2022 - 11 CS 22.860 - juris Rn. 21; B.v. 31.3.2022 - 11 CS 22.158 - juris Rn. 12; B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22 m.w.N.; SaarlOVG, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Auflage 2023, § 2 StVG Rn. 62a ff.).
  • VG Augsburg, 14.04.2022 - Au 7 S 22.341

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachten

    Insbesondere liegt in diesem Fall bei nahezu täglicher Einnahme von Medizinal-Cannabis ein die Fahreignung ausschließender regelmäßiger Cannabiskonsum im Sinne der Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV vor (BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - juris Rn. 23; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - juris Rn. 14; VG Würzburg, B.v. 9.8.2021 - W 6 S 21.979 - beckonline Rn. 35; vgl. auch VGH BW, B.v. 8.7.2021 - 13 S 1800/21 - juris Rn. 19).
  • VG Neustadt, 10.05.2023 - 1 K 12/23

    Fahrerlaubnisentziehung aufgrund Cannabiskonsum; nachträgliche medizinische

    In der Rechtsprechung (vgl. etwa VGH BW, Beschlüsse vom 8. Juli 2021 - 13 S 1800/21 -, juris Rn. 26, vom 6. Mai 2022 - 13 S 348/22 - n. v., sowie vom 16. Januar 2023 - 13 S 330/22 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 30. März 2021 - 11 ZB 20.1138 -, juris Rn. 19; OVG Saarland, Beschluss vom 8. November 2021 - 1 B 180/21 -, juris Rn. 14) ist anerkannt, dass eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis mit Blick auf die Ziffer 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV nur dann nicht zum Verlust der Fahreignung führt, wenn die Einnahme von Cannabis medizinisch indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen und die Medikamenteneinnahme nachweislich ärztlich überwacht wird, keine dauerhafte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit zu erwarten sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der nur Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird.
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